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Ziel der beschleunigten Grundqualifikation ist die Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln. Hier können Sie sich über unsere Lehrpläne informieren, die alle nach der Anlage 1 zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1 des BKrFQV erforderlichen Kenntnisbereiche, vermitteln. |
| Personenverkehr - Lehrplan beschleunigte Grundqualifikation Busfahrer
1.: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln. 1.1:Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln. (10 Stunden) 1.2:Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen. (6 Stunden) 1.3:Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs. (10 Stunden) 1.5:Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste. (14 Stunden) 1.6:Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Fahrgäste unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeugs. (6,5 Stunden) 2:Anwendung der Vorschriften 2.1:Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr. (10 Stunden) |
Güterverkehr - Lehrplan beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr
1.: Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln. 1.1:Kenntnis der Eigenschaften der kinamatischen Kette für eine optimierte Nutzungauf der Grundlage der Sicherheitsregeln. (11 Stunden) 1.2:Kenntis der technischen Merkmale und der Funktiosweise der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen. (7 Stunden) 1.3:Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs. (10 Stunden) 1.4:Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung. (14 Stunden) 2:Anwendung der Vorschriften 2.1:Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr. (10 Stunden) |